banner
Schulferien
 
   

   

REISEBEDINGUNG

1. ANMELDUNG
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem "mobilen Reiseservice" den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot ist der Anmelder bis zur Bestätigung durch "mobilen Reiseservice" gebunden. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reiseanmelder, der außer sich auch andere Teilnehmer anmeldet, hat neben diesen anderen, sofern er ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch "mobilen Reiseservice" zustande. Mit der Vertragsgegenzeichnung durch den Anmelders erhält das Reisebüro eine Namensliste aller mitreisenden Personen.

2 .BEZAHLUNG
Der Gesamtbetrag muß 29 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Nach Eingang werden die vollständigen Reiseunterlagen an Sie gesandt.

3. LEISTUNG
Die Leistungsbeschreibung vom Reisebüro "mobilen Reiseservice", sowie die Angaben der Reisebestätigung bilden den Umfang der vertraglichen Leistung, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die ausgewiesenen Freikilometer sind immer auf die Fahrleistung des Busses bezogen, d h bei mehreren Gruppen müssen diese sich über die Nutzung einigen.

4. LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubens herbeigeführt sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns dies möglich ist. Sind die Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages so, daß sie den gesamten Zuschnitt der Reise erheblich verändern, werden wir Sie, sofern uns dies möglich ist, hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Für den Fall, daß Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr antreten wollen, werden wir geleistete Zahlungen umgehend zurückerstatten. Treten Sie die Reise dennoch in Kenntnis des Umfangs der Leistungsänderung an, so ist eine mit der Änderung begründete Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen. Preisänderungen der Leistungsträger aufgrund unabwendbarer Ereignisse (z.B. Erhöhung der Kraftstoffpreise) berechtigen uns zur Änderung des Reisepreises.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam , an dem sie bei uns eingeht. Maßgebend ist in diesem Falle unser Posteingangsstempel. Bei Rücktritt von Ihrer Seite verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsgebühren betragen pro Person :
- bis 4 Wochen vor Reisebeginn / bei Krankheit ( Attest ) 17,00 €
- ab 4 Wochen vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
Rückzahlungsansprüche müssen bis spätestens 4 Wochen nach Abreise in schriftlicher Form eingereicht sein.

6. HAFTUNG
Das Reisebüro "mobilen Reiseservice" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der Leistungsbe-schreibung.

7. AUSSCHLUSSFRIST , VERLÄNGERUNG
Reklamationen sind im Rahmen der Schadenminderungspflicht sofort nach Bekanntwerden der Leistungs-störung, bei "mobilen Reiseservice" anzuzeigen, um "mobilen Reiseservice" eine entsprechende Einflußnahme zu ermöglichen. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Leistungsstörung des Reisevertrages sind innerhalb eines Monats, nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung der Reiseleistung verjähren in 6 Monaten nach der im Vertrag vereinbarten Beendigung der Reise.

8. PAß -, VISA -, ZOLL -, DEVISEN -, GESUNDHEITS -, UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Für die Einhaltung derartiger Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Aus der Nichteinhaltung derartiger Vorschriften sich ergebende Nachteile, haben Sie selbst zu tragen.

9. VERSICHERUNGEN
Auf Wunsch können bei "mobilen Reiseservice" preisgünstige Gruppenversicherungen für die Dauer der Reise abgeschlossen werden.       

 

wETTER24
Wetter Berlin
Mehr Wetter
 

KATALOG

Impressum

POST@